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Allgemeine Geschäftsbedingungen

collabatwork - Timo Steinlin, Froschweg 15, 3098 Schliern b. Köniz (nachfolgend «collabatwork»).
Fassung vom 22. September 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («Bedingungen») gelten für alle Schulungen, Workshops, Konzeptarbeiten, Begleitungen und sonstigen Services, die collabatwork erbringt, sowie für die Schulungsunterlagen. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, soweit collabatwork ihnen schriftlich zugestimmt hat. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Zustandekommen des Auftrags

Nach dem Kennenlerngespräch erhält die Kundschaft eine schriftliche Offerte mit Inhalt, Umfang und Preis. Der Auftrag kommt zustande, wenn die Offerte schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. Mündliche Zusagen werden schriftlich nachgeführt. Mit der Bestätigung der Offerte wird diesen Bedingungen zugestimmt.

3. Leistungen

collabatwork erbringt Wissensvermittlung und Konzeptarbeit: Schulungen, Workshops, Strukturkonzepte, Telefoniekonzepte und die Begleitung von Einführungen. Als Vorabklärung kann eine Standortbestimmung mit kurzem schriftlichem Bericht vereinbart werden.

Nicht Gegenstand des Auftrags sind Einrichtung, Wartung, Sicherheit und Betrieb der IT-Umgebung sowie die Beschaffung von Lizenzen. Diese Arbeiten werden auf Wunsch durch Partnerunternehmen erbracht und separat vereinbart und verrechnet.

4. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt sicher, dass die für die Schulung nötige Umgebung funktionsfähig ist: gültige Lizenzen, eingerichtete Benutzerkonten, Zugriff auf die benötigten Bereiche sowie bei Schulungen vor Ort ein geeigneter Raum mit Bildschirm oder Projektor und Internetzugang.

Die Kundschaft nennt spätestens fünf Arbeitstage vor der Schulung die Zahl der teilnehmenden Personen sowie allfällige inhaltliche Schwerpunkte. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, gehen zu ihren Lasten.

Die Kundschaft gewährt collabatwork nur die für die Schulung erforderlichen Zugriffsrechte und anonymisiert vertrauliche beziehungsweise personenbezogene Daten soweit möglich. Passwörter sind nicht weiterzugeben.

collabatwork greift ausschliesslich über die Umgebung der Kundschaft auf deren Systeme zu. Übergeben werden lediglich Dokumente wie Präsentationen, Konzepte und Unterlagen. Diese werden vor der Übergabe mit gängigen Mitteln auf Schadsoftware geprüft; die Kundschaft führt vor der Verwendung eine eigene Prüfung durch.

5. Preise, Reisezeit und Spesen

Es gelten die Preise der bestätigten Offerte. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken. Ist collabatwork mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen.

Reisezeit und Reisespesen sind in der Offerte ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Reisen ausserhalb des Kantons Bern nach Aufwand verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen über mehrere Termine kann in Teilbeträgen abgerechnet werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug.

7. Verschiebung und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verschiebung oder Absage durch die Kundschaft gilt:

mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenlos;
14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars;
7 Kalendertage oder weniger vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Honorars.

Bereits angefallene Reise- und Vorbereitungskosten werden in jedem Fall verrechnet. Eine einmalige Verschiebung auf einen Ersatztermin innert drei Monaten ist bis 8 Kalendertage vor dem Termin kostenlos möglich.

8. Teilnehmerzahl

Schulungen sind auf die in der Offerte genannte Gruppengrösse ausgelegt. Erscheinen weniger Personen als vereinbart, bleibt das Honorar unverändert. Sollen mehr Personen teilnehmen, ist dies vorher abzusprechen; collabatwork kann in diesem Fall einen zusätzlichen Durchgang vorschlagen.

9. Schulungsunterlagen und Urheberrecht

Alle Unterlagen, Konzepte und Vorlagen bleiben urheberrechtlich Eigentum von collabatwork. Die Kundschaft darf sie innerhalb ihres Unternehmens unbeschränkt nutzen und vervielfältigen. Dokumente, die im Rahmen des Auftrags gemeinsam mit der Kundschaft entstehen, verbleiben bei ihr.

Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder die Verwendung für eigene kommerzielle Schulungsangebote ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

10. Geheimhaltung

collabatwork behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht über das Ende des Auftrags hinaus. Die Kundschaft behandelt Honorare und Offerten ebenso vertraulich.

11. Datenschutz und Bearbeitung von Kundendaten

Im Rahmen von Schulungen und Konzeptarbeiten erhält collabatwork Einblick in Arbeitsumgebungen der Kundschaft und damit unter Umständen in Personendaten. Diese Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags bearbeitet, nicht kopiert, nicht exportiert und nach Abschluss des Auftrags nicht weiter verwendet.

Werden Teile eines Auftrags gemeinsam mit einem Partnerunternehmen erbracht, informiert collabatwork vorher darüber und gibt nur die dafür notwendigen Angaben weiter. Die Bearbeitung erfolgt in der Schweiz. Für Offerten, Zeiterfassung und Fakturierung setze ich eine Geschäftssoftware eines Schweizer Anbieters ein, deren Server in der Schweiz stehen.

Für den Besuch der Website gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.

12. Haftung

collabatwork haftet für Schäden, die auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit zurückgehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrüche ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.

Da collabatwork keine technischen Arbeiten an der IT-Umgebung ausführt, besteht keine Haftung für Einrichtung, Konfiguration, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Datensicherung dieser Umgebung. Empfehlungen aus Schulungen und Konzepten setzt die Kundschaft in eigener Verantwortung um.

Die Haftung von collabatwork ist, soweit sie nicht ausgeschlossen ist und unabhängig vom Rechtsgrund, auf den Betrag des für die betreffende Leistung geschuldeten Honorars beschränkt.

13. Verhinderung

Ist collabatwork aus Krankheit, Unfall oder anderen nicht zu vertretenden Gründen verhindert, wird die Kundschaft unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

14. Änderungen

collabatwork kann diese Bedingungen anpassen. Für einen bereits bestätigten Auftrag gilt die Fassung, die bei der Bestätigung in Kraft war.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.

Stand: 22. September 2026

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